Das
vorliegende Verzeichnis führt die zum Zeitpunkt seines Erscheinens
bestehenden amtlichen Bezeichnungen
der dem Straßen- und Hausnummernregister der Stadtverwaltung, für dessen
Führung und Pflege das Amt für Statistik die Verantwortung trägt.
Diese Zuständigkeit umfasst indessen nicht die amtliche Vergabe
von Hausnummern und die Benennung von Straßen und Plätzen. Diese Aufgaben
fallen in die Zuständigkeit
des Fachbereichs Geodienste und Baukoordinierung bzw. sind originäres Recht
der gewählten Stadträte. Das Verzeichnis der
Straßennamen, auch der historischen, und ihrer Ursprünge, wird vom
Stadtarchiv geführt.
Die
Aktualisierung des Straßenverzeichnisses, letzte Herausgabe 2004 (Magdeburger Statistische
Blätter, Heft
52), macht sich auf Grund der umfangreichen Bautätigkeit in der Landeshauptstadt erforderlich. Gerade bei
der Neuentstehung von Wohngebieten ist die Anlage neuer Straßen erforderlich
und somit auch ihre Benennung
verbunden. Neue Straßen, Wege und Plätze werden auf dem Wege förmlicher
Beschlussfassung durch
den Stadtrat benannt. Die Wiedergabe der Straßennamen in der vorliegenden
Broschüre definiert zugleich ihre amtliche
Schreibweise.
Die
Aufführung einer Straße oder eines Platzes in diesem Verzeichnis ist jedoch ausdrücklich nichtals
Bestätigung der öffentlichen Widmung im Sinne des § 4 des Straßengesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt zu verstehen.
Mit
dem öffentlich-rechtlichen Akt ist in der Regel die Übernahme der
Straßenbaulast durch die Kommune verbunden. Hierzu ist jedoch im Einzelfall die Klärung
liegenschaftsrechtlicher Fragen erforderlich. Außer
den Namen der Straßen und Plätze ist die Zugehörigkeit zu verschiedenen
innerstädtischen Gebietsgliederungen
angegeben. Neben den Einheiten der amtlichen kommunalen Gebietsgliederung -
den Stadtteilen und Statistischen
Bezirken - sind die Postleitzahl, der Finanzamtsbezirk, der Grundschulbezirk und der Einzugsbereich für
die Sozialzentren des Jugendamtes aufgeführt. Soweit
eine Straße nicht vollständig zu einer Gebietsgliederung gehört, sind
Hausnummernbereiche angegeben.
Liegen nennenswerte Teile der Straße, in denen keine nummerierten Grundstücke
bestehen, in anderen Gebietseinheiten, so
sind diese Teile mit der Bemerkung "unbebaut" aufgenommen worden.
Die Einteilung des
Stadtgebietes in 37 Stadtteile, ein Recht der kommunalen Selbstverwaltung,
wurde mit
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2. April 1992 vorgenommen.
Hierbei haben neben dem historischen Bezug der heutige
Verkehrszusammenhang wie auch erkennbare Entwicklungen der Zukunft entscheidende
Bedeutung gehabt. Durch die Eingemeindung der Ortsteile Pechau und Randau-Calenberge
im Juli 1994 bzw. ab 01.04.2001 der Ortsteil Beyendorf-Sohlen kamen 3 weitere
Stadtteile hinzu, d.h. die Stadt
Magdeburg ist heute in 40
Stadtteile gegliedert. Die
Stadtteile gruppieren sich zu 9 Bezirken, die im Tabellenteil jedoch nicht
angegeben sind. Im vorliegenden Verzeichnis
sind die Stadtteile mit einem aus je zwei Buchstaben bestehenden Kurzzeichen versehen. Dies
ist kein amtlicher Schlüssel, sondern dient lediglich der besseren
Orientierung. Verwaltungsintern besteht für die Stadtteile
ein zweistelliger Zahlenschlüssel.
Bei den 180 Statistischen Bezirken, in anderen
Städten Gemeindeteile, Distrikte o.ä.
genannt, handelt es sich
um die nächstkleineren Gebietseinheiten. Sie sind in sich weitgehend
einheitlich strukturiert und bilden somit
als Kernzellen der Stadtstruktur eine
Basis kleiräumiger statistischer Darstellungen. In den Statistischen
Bezirken - nicht alle sind bebaute Gebiete - finden sich vielfach bekannte
Siedlungen bzw.Wohnplätze wieder,
wie z.B. die Curie- und Beimssiedlung, die Siedlungen Eichenweiler und
Birkenweiler o.ä. Die ersten beiden Stellen der
dreistelligen Schlüsselnummer der Statistischen Bezirke bilden zugleich die
Schlüsselnummer des Stadtteils.
Die Postleitzahlen sind dem amtlichen Postleitzahlverzeichnis der Deutschen Post AG
entnommen. Wo auf diese
Weise Postleitzahlen nicht zu
ermitteln waren - etwa bei inzwischen
neuentstehenden Straßen - ist die
Postleitzahl in Analogie zum
vorhandenen Bestand bzw. in Abstimmung
mit der Deutschen Post AG angegeben worden.
Die Zuordnung der Straßen
bzw.Straßenabschnitte zu den beiden in Magdeburg vorhandenen Finanzamtsbezirken beruht auf der Mitteilung durch das
Finanzamt Magdeburg II.
Die Einteilung der Grundschulbezirke obliegt dem
städtischen Schulverwaltungsamt. Hier kommt es jährlich auf
Grund der zurückgehenden Schülerzahlen
zu Änderungen bei der Einteilung der Schulbezirke. Dieser Broschüre liegt der Stand des Schuljahres 2007/2008 zu Grunde.
Die hier aufgeführten
Einzugsbereiche für die Sozialzentren für Jugendliche werden
vom Jugendamt abgegrenzt.
Die
zu jeder Straße angegebene vierstellige Straßennummer ist ein systemfreier
Ordnungsschlüssel, der die Straße eindeutig identifiziert und auch
beibehalten wird, wenn die Straße umbenannt wird.
Nicht aufgenommen in dieses
Verzeichnis wurden dagegen Angaben zur Wahlgebietseinteilung, also zur Abgrenzung der Wahlbezirke und Wahlkreise zu Kommunal-,
Landtags- und Bundestagswahlen. Es
handelt sich hier um Gebietsabgrenzungen, die den gesetzlich bestimmten
Wahlgrundsätzen genügen müssen.
Das heißt u.a., dass für diese
Einteilung die Bevölkerungszahl zu berücksichtigen ist. Das hat zur Folge,dass vor jeder
Wahl eine Überprüfung und
erforderlichenfalls auch eine Veränderung der Wahlgebietseinteilung erfolgen
muss.
Eine Unterteilung von Straßen
in Abschnitte anhand von Hausnummernbereichen ist im Verzeichnis dann erfolgt,
wenn die Zugehörigkeit zu einer der
tabellierten Gebietseinheiten innerhalb einer Straße wechselt. Bei diesen Angaben steht
" - " für einen
Von-Bis-Bereich in Einerschritten, also alle im angegebenen Intervall vorhandenen
Hausnummern, dagegen steht " * " für Zweierschritte,
also jeweils die geraden bzw. ungeraden
Hausnummern im Intervall . Eventuell vorhandene Lücken in der Folge bleiben
unberücksichtigt, die Angabe eines
Hausnummernbereiches bedeutet also nicht, dass innerhalb des Bereiches alle Hausnummern vorhanden sind.
Grundlage
für die kleinräumige Zuordnung der Hausnummern am Anfang der 90iger Jahre war
dabei neben demvorhandenen,
nicht immer vollständigen und aktuellen Kartenmaterial eine
Vor-Ort-Aufnahme durch Begehung. Jedoch
auch bei den Begehungen vor Ort konnten nicht immer die gesuchten Hausnummern
festgestellt werden. Das gilt insbesondere für
gewerblich genutzte Grundstücke. Es
ist daher zu erwarten, dass das Hausnummernregister des Amtes für
Statistik noch einige Fehler und Lücken bei Gewerbeadressen aufweist. Heute sind diese
Schwierigkeiten bei Neuvergaben überwunden, da auf Grund der Flur- und Flurstücksangaben eine
korrekte Zuordnung möglich ist. Die Hausnummervergaben erfolgen durch den
Fachbereich 62 Geodienste und Baukoordinierung.
Für Hinweise, die der
Behebung eventueller Fehler dienen, sind wir als Amt für Statistik dankbar.
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Herausgebers und mit Quellenangabe gestattet.
ISSN 1616-0967
Bei Angabe von Hausnummernbereichen steht " - " für einen Von-Bis Bereich in Einerschritten , also alle Hausnummern im angegebenen Intervall, dagegen " * " für Zweierschritte, also jeweils alle geraden bzw. ungeraden Hausnummern im Intervall. Eventuell vorhandene Lücken in der Folge bleiben unberücksichtigt.
Ist von einer Straße kein Hausnummernbereich angegeben, beziehen sich die
Gebietsschlüssel auf alle nummerierten
Grundstücke dieser Straße.Bei
Angabe von Hausnummernbereichen steht " - " für einen Von-Bis-Bereich in Einerschritten, also alle
Haus-nummern
im angegebenen Intervall, dagegen " * " für Zweierschritte, also jeweils alle geraden bzw.
ungeradenHausnummern
im Intervall. Eventuell vorhandene Lücken in der Folge bleiben
unberücksichtigt.Die
Kennzeichnung eines Abschnitts als "unbebaut" bedeutet, daß in
diesem Bereich keine registrierten Haus-nummern
vorliegen. Es ist dagegen nicht ausgeschlossen, daß z.B. gewerblich genutzte
Grundstücke ohne Haus-nummern
vorhanden sind.In
unnummerierten Abschnitten sind nur die Angaben zum Stadtteil, zum
Statistischen Bezirk und zur Postleitzahlaufgeführt.Unbebaute
Abschnitte von Straßen sind nicht in jedem Fall angegeben. Dies betrifft
insbesondere den Magdeburger
Ring, der eine Vielzahl von Gebietsteilen berührt. Angegeben ist jedoch nur
der Abschnitt, der nummerierte
Grundstücke enthält.
Es bedeuten:
STT - Kurzzeichen des Stadtteils
STB - Nummer des Statistischen Bezirks
PLZ - Postleitzahl
FA - Finanzamtsbezirk
SBZ - Grundschulbezirk
SZJ - Einzugsgebiete für die Sozialzentren des Jugendamtes